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Nächster Umschulungsstart:
6. Januar 2025 (Teilzeit)
27. Januar 2025 (Vollzeit) 

Kaufmännische Umschulungen mit der DAA Schleswig-Holstein

Ein großer Schritt in Ihre berufliche Zukunft

Sie können oder wollen in Ihrem bisherigen Beruf aus verschiedensten Gründen nicht mehr arbeiten? Sie suchen nach einem zukunftsfähigen Arbeitsplatz in einem für Sie noch neuen Berufsfeld? Dann ist eine Umschulung Ihre Chance auf einen beruflichen Neuanfang. 

Umschulungen, die sich auszahlen

  • 94% unserer Kundinnen und Kunden schlossen ihre IHK-Prüfung mit Erfolg ab und
  • 74% von ihnen fanden innerhalb eines halben Jahres eine neue Anstellung in ihrem neuen Beruf.

Zudem können Sie sich bis zu € 2500 Weiterbildungsprämie sichern, wenn Sie eine durch einen Bildungsgutschein geförderte Umschulung absolvieren (€ 1000 bei bestandener Zwischenprüfung und weitere € 1500 bei bestandener Abschlussprüfung).

Wir begleiten Sie!

Während Ihrer Umschulung werden Sie von unseren Lernbegleitern unterstützt

  • persönlich
  • freundlich
  • zielgerichtet
  • wertschätzend
Information
Termine für die nächsten Umschulungsstarts

2025

kaufmännische Umschulungsberufe:

Vollzeit: 
27. Januar 2025
30. Juni 2025

Teilzeit:
6. Januar 2025
4. August 2025

IT-Umschulungsberufe:

Voll- und Teilzeit:
3. Februar 2025
voraussichtlich im Juli 2025

 

Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten

Voll-und Teilzeit:

20. Januar 2025
20. Juni 2025

FAQ - Umschulung

Wie verläuft eine Umschulung bei der DAA?

Die kaufmännischen Umschulungen, die Sie bei der DAA Schleswig-Holstein absolvieren können, sind außerbetriebliche Umschulungen. Wir als privater  Bildungsträger übernehmen den Teil der Umschulungsinhalte, der in einer klassischen Ausbildung in der Berufsschule unterrichtet wird und der sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan richtet.

Sie werden von erfahrenen Fachdozent*innen und Lernbegleiter*innen unterrichtet und unterstützt. Auf die Abschlussprüfung werden Sie intensiv mit Online-Seminaren und Unterrichten vorbereitet.

Die Praxisphasen (Praktikum) finden in von der IHK anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.

Die Umschulung enden mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Steuerberaterkammer).

Diese Form der Umschulung wird in der Regel von der Agentur für Arbeit oder anderen Kostenträgern bezahlt.

Wer kann eine Umschulung machen?

Unsere Umschüler*innen kommen aus ganz unterschiedlichen Beweggründen zu uns. Manchmal sind es gesundheitliche Gründe, die eine Ausübung des erlernten berufs unmöglich machen. Auch eine längere berufliche Pause oder zur Neuorientierung kann Ihnen eine Umschulung den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Eine Umschulung bei der DAA Schleswig-Holstein kommt auch dann für Sie in Betracht, wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Ihr erlernter Beruf z. B. aufgrund des technischen Fortschritts weggefallen ist.

Eine Umschulung öffnet Ihnen in jedem Fall beruflich neue Türen und bingt Sie auch persönlich weiter. Wir begleiten Sie gern auf diesem Weg!

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Umschulung mitbringen?

Um eine Umschulung absolvieren zu können, benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Idealerweise haben Sie mindestens einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Erstausbildung oder Berufserfahrung.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung der zuständigen Kammer (IHK, Steuerberaterkammer) erfüllen, prüfen wir gern für Sie.

Wann starten die Umschulungen?

Unsere Umschulungen in Voll- und Teilzeit starten mehrmals im Jahr. Der genaue Starttermin richtet sich nach dem Beruf, für den Sie sich entscheiden.

nächste Umschulungsstarts

Wie kann eine Umschulung gefördert/finanziert werden?

Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen persönlicher Vorasussetzungen möglich. Ihnen wird dann z. B. ein Bildungsgutschein ausgestellt, den Sie bei uns einreichen können.

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften,Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Selbstzahler*innen beraten wir gern zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und/oder erstellen auf Wunsch eine individuellen Ratenzahlungsplan.

Weiter Informationen zu Föderung/Finanzierung

Ist auch eine Umschulung in Teilzeit möglich?

Ja! Bei einer Teilzeit-Umschulung ist die tägliche Unterrichtszeit verkürzt. Individuelle Absprachen Ihrer Lernzeit sind nach Vereinbarung mit Ihrem Kostenträger möglich.

Bei einer Umschulung in Teilzeit verlängert sich die Gesamtdauer Ihrer Umschulung.

Wie ist die Bestehensquote bei einer Umschulung?

  • 94% unserer Umschüler*innen schlossen ihre IHK-Prüfung mit Erfolg ab und
  • 74% von ihnen fanden innerhalb eines halben Jahres eine neue Anstellung in ihrem neuen Beruf.