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Finanzierung und Förderung

Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.

Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Artikel “Weiterbildung finanzieren: diese Fördermittel gibt's für Wissendurstige” der Stiftung WARENTEST vom 23. August 2022. 

Einen breiteren Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie deckt alle Bereiche und Zielgruppen ab.

Auf der Seite der Förderberatung des Bundes finden Interessierte alles Wichtige zu den Förderinitiativen der Bundesregierung und der Länder. Die Seite ist thematisch untergliedert. Wir verlinken direkt zum Bereich „Bildung“.

Für Arbeitssuchende

Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Das neue Bürgergeld ist da – was ändert sich für Sie?

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Wir verraten Ihnen, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.

Das Bürgergeld - Langfristige Beschäftigung statt schneller Vermittlung 

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

  • Ab sofort wird besonderer Wert auf die Entwicklung und Förderung gut ausgebildeter Fachkräfte gelegt. Anders als bisher steht mit dem neuen Bürgergeld nicht mehr die schnelle Vermittlung in Erwerbstätigkeit im Vordergrund.  
  • Dabei sollen Kooperation und Vertrauen zukünftig die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und dem Jobcenter sein. Gemeinsam wird ab dem 1. Juli 2023 ein Kooperationsplan vereinbart, der den ganz individuellen Weg in die berufliche Zukunft des*der Bürgergeldberechtigten ebnen soll.
  • Ziel des neuen Bürgergeldes ist es, Menschen durch Qualifizierung und Weiterbildung langfristig für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Wer sich also für eine Weiterbildungsmaßnahme entscheidet, soll intensiver unterstützt werden. Dafür werden Weiterbildungen, Umschulungen sowie der Erwerb eines Berufsabschlusses zukünftig begünstigt.
  • Wer zum Beispiel einen Berufsabschluss nachholt, kann anders als bisher, für bis zu drei Jahre gefördert werden.
  • Darüber hinaus sollen verstärkt Coachings zur Förderung eingesetzt werden. Dadurch kann jeder Mensch dabei unterstützt werden, den ganz eignen Weg in die Erwerbstätigkeit zu finden.

Bürgergeld und Bildung

Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat werden gezielt Fortbildungen und abschlussbezogene Weiterbildung gefördert.

Das Weiterbildungsgeld

  • Ab Juli 2023 erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
  • Sie erhalten die Förderung anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
     

Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.

Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Für Berufstätige

Das Weiterbildungsgeld

  • Ab Juli 2023 erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
  • Sie erhalten die Förderung anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.

Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.

Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.

Berufsförderungswerk der Bundeswehr

Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des Nettoentgeltes, welches durch die Weiterbildung entfällt, und soll Ihnen trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel mittels Weiterbildung eine Weiterbeschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglichen. Die Finanzierung der Weiterbildung erfolgt durch Ihren Betrieb. Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend.

Im Unterschied zum klassischen Individualverfahren oder dem Sammelantragsverfahren muss nur der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung zugelassen sein. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich. Das Qualifizierungsgeld kann auch für berufliche Weiterbildungen, die auf einen Fortbildungsabschluss zur Berufsspezialistin beziehungsweise zum Berufsspezialisten vorbereiten, geleistet werden, wenn die berufliche Weiterbildung spätestens am 31. März 2028 beginnt.

Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, finden Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.

Bildungsurlaub

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung. Sie erhalten bis zu fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bzw. bis zu zehn Tage in zwei Jahren zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung, aber auch zur politischen Bildung.

Einen Überblick über anerkannte Kurse bietet die Seite bildungsurlaub.de

Qualifizierungchancengesetz

Staatlich geförderte Weiterbildungsangebote der DAA für Arbeitnehmer*innen

Weitere Informationen