Mit Ihrer Berufserfahrung und unserer Unterstützung zum anerkannten Berufsabschluss!
Wenn Sie das 1,5-fache der Ausbildungsdauer als Berufserfahrung nachweisen können, dürfen Sie vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihre Berufsabschlussprüfung ablegen (§ 45 Abs. 2 BBiG)
Damit diese Prüfung auch sicher und beim ersten Mal bestanden wird, ist die Vorbereitung darauf entscheidend. Mit unseren Vorbereitungskursen auf die Externenprüfung helfen wir Ihnen dabei!
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