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Finanzierung und Förderung

Allgemeine Informationen

Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Wir verraten Ihnen, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Bürgergeldes.

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch Meister-BaföG genannt) soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Hierbei werden Weiterbildungen für den Personenkreis in Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk als förderungswürdig erschlossen. Der einkommensunabhängige maximale Maßnahmezuschuss (Förderung der Lehrgangskosten) beträgt 15.000 Euro. Der Zuschussanteil beträgt 40 Prozent. Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt die nach Landesrecht zuständige Behörde (in der Regel sind dies die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers).

Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und führen zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten erneuern und erweitern. Ziel ist die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen, die vor dem Hintergrund der Digitalisierung nur durch neue Qualifizierungsprofile erhalten werden können. Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!

Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.