Voraussetzungen
Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen kann zugelassen werden, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
nachweist.
Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen kann zugelassen werden, wer
- die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
nachweist.
Fortbildungsinhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Lehrgangsdauer und -zeiten
- Insgesamt 990 Unterrichtseinheiten
- Vollzeit von 08:00 - 16:00 Uhr
Kursablauf
- Vollzeitteilnahme
- Fachbücher und Skripte
- Unterrichtsmethoden: Virtuelle Akademie, selbstständige Wissensvertiefung
- Zwischenerfolgskontrollen werden regelmäßig durchgeführt
Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt nach Ende des Kurses vor der IHK Lübeck. Sie besteht aus drei Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die mündliche Prüfung erfolgt nach Bestehen der schriftlichen Prüfung.
Der Teilnehmer dieser Fortbildung erhält ein internes Zertifikat mit der Bescheinigung einer erfolgreichen Fortbildung.
Wer die Bilanzbuchhalter- Prüfung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder- Eignungsverordnung befreit.
Fördermöglichkeiten
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter / ARGE
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Auch für Selbstzahler/innen ist die Teilnahme an unserer Umschulung möglich. Als Selbstzahler/in haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, die Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") fördern zu lassen. Entdecken Sie hierfür Ihre Vorteile bei der DAA.