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Fortbildung zum/zur Industriefachwirt/in

Der*die geprüfte Industriefachwirt/in ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene (und nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen DQR dem akademischen Bachelor gleichgestellt). Dieser Abschluss soll Arbeitnehmer/innen für Führungsaufgaben des mittleren Managements qualifizieren.

Dabei steuern und kontrollieren Industriefachwirte/innen Geschäftsprozesse in den Bereichen Einkauf, Produktion, Marketing und Vertrieb bzw. im Finanz- und Rechnungswesen oder der Personalentwicklung in Industriebetrieben.

Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

nachweist.

Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen kann zugelassen werden, wer

  • die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

nachweist.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  • Führung und Zusammenarbeit
  • Insgesamt 990 Unterrichtseinheiten
  • Vollzeit von 08:00 - 16:00 Uhr
  • Vollzeitteilnahme
  • Fachbücher und Skripte
  • Unterrichtsmethoden: Virtuelle Akademie, selbstständige Wissensvertiefung
  • Zwischenerfolgskontrollen werden regelmäßig durchgeführt

Die schriftliche Prüfung erfolgt nach Ende des Kurses vor der IHK Lübeck. Sie besteht aus drei Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die mündliche Prüfung erfolgt nach Bestehen der schriftlichen Prüfung.

Der Teilnehmer dieser Fortbildung erhält ein internes Zertifikat mit der Bescheinigung einer erfolgreichen Fortbildung.

Wer die Bilanzbuchhalter- Prüfung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder- Eignungsverordnung befreit.

Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter / ARGE
  • Berufsgenossenschaften
  • Rentenversicherung
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Auch für Selbstzahler/innen ist die Teilnahme an unserer Umschulung möglich. Als Selbstzahler/in haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, die Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") fördern zu lassen. Entdecken Sie hierfür Ihre Vorteile bei der DAA.

Frau Svenja Kähler-Obermann
Telefon: 04351 7695-37
Telefax: 04351 7695-59

Email: svenja.kaehler-obermann[at]daa.de

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Herr Oliver Bunjes
Telefon: 0461 57076-41
Telefax: 0461 57076-48

Email: oliver.bunjes[at]daa.de

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Telefon: 0481 85061-16
Telefax: 0481 85061-19

Email: claudia.busch[at]daa.de

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Frau Kerstin Schmitz
Telefon: 04821 9578895

Email: kerstin.schmitz[at]daa.de

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Frau Kirsten Witt
Telefon: 0431 66190-46
Telefax: 0431 66190-29

Email: kirsten.witt[at]daa.de

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Herr Mario Falkowski
Telefon: 0451 87273-0
Fax: 0451 87273-22

Email: mario.falkowski[at]daa.de

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Herr Thomas Blaase
Telefon: 04321 4193-35
Telefax: 04321 4193-30

Email: thomas.blaase[at]daa.de

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Herr René Damerow
Telefon: 04331 7822-0
Telefax: 04331 7822-50

Email: rene.damerow[at]daa.de

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