
Berufsabschlüsse nachholen
Sie beschäftigen Mitarbeiter*innen ohne Berufsabschluss und suchen Ihre Fachkräfte von Morgen?
Mitarbeiter*innen können auch ohne Berufsausbildung einen IHK-Berufsabschluss erlangen!
Der Weg über die Vorbereitung auf die Externenprüfung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf in allen kaufmännischen Berufen eignet sich für Ihre Mitarbeiter*innen, wenn diese über mehrere Jahre Arbeitserfahrung im angestrebten Beruf verfügen oder/ und mehrere Monate/ Jahre an einer Umschulung bzw. anderen Qualifizierung teilgenommen haben, die zu den bisherigen Tätigkeitsvorerfahrungen passt.
Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis muss das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit betragen.
Beispiel: Würde die Ausbildung zum gewünschten Abschluss 3 Jahre dauern, so müssten mindestens 4 ½ Jahre einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Sowohl eine höhere schulische Allgemeinbildung (z.B. Fachoberschulreife) als auch eine relevante Ausbildung in einem anderen Beruf kann auf die erforderlichen Zeiten angerechnet werden. Ob Ihre Mitarbeiter*innen zur „Externen-Prüfung“ zugelassen werden können, erfragen wir für Sie bei der prüfenden Stelle – in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK).
So geht’s:
Rufen Sie uns einfach an! Wir prüfen die Voraussetzungen. Die passende Vorbereitung Ihrer Mitarbeiterin/ Ihres Mitarbeiters auf die jeweilige Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung von uns zusammengestellt und richtet sich nach den individuellen Vorkenntnissen. Die Vorbereitungszeit und die berufsbegleitenden Unterrichtszeiten werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt.