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Coronavirus

Wichtige Fragen und Antworten

Coronavirus

 

Update vom 03.04.2022

 

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

nach dem neuen Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein  wird die 3G-Regel in unseren Standorten aufgehoben. 

Die Landesregierung empfiehlt aber in Innenräumen mit vermehrtem Personenaufkommen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung.“

Wir schützen Sie und uns, in dem wir dieser Empfehlung folgen und weiterhin unsere Masken tragen sowie auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achten.

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

nach dem neuen  wird die 3G-Regel in unseren Standorten aufgehoben. 

In geschlossenen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.

Wiedereinführung der Testpflicht

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

nach dem neuen wird aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen auch für außerschulische Bildungsangebote die Testpflicht wieder eingeführt.
 

Ab dem 23.08.2021 gilt folgendes Testkonzept

  •  negative Test-Nachweise sind für unsere Teilnehmer*innen verpflichtend, wenn sie weder von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind noch über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Bei Fragen, etwa zum nächsten öffentlichen Testzentrum, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständigen DAA-Mitarbeiter*innen.
  • Beratungsgespräche sind weiter ohne Testnachweis möglich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin am Standort Ihrer Wahl:

 

In geschlossenen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.

 

Durch den neuen Erlass des Landes Schleswig-Holstein ist die Verpflichtung eines negativen Test-Nachweises für die Teilnehmer*innen aufgehoben worden. Nach wie vor gelten die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht.

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

es gibt endlich gute Nachrichten für uns! Die überarbeitete Landesverordnung in Schleswig-Holstein erlaubt uns wieder vermehrt in die Präsenz zurückzukehren. 

Das Wichtigste zuerst:

  • Wir werden ab dem 07.06.2021 Schritt für Schritt wieder mehr Teilnehmende bei uns begrüßen können. 
  • Natürlich gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiter. 
  • Leider können aufgrund der Abstandsregeln nicht alle Kurse gleichzeitig zurückkehren. Daher melden sich Ihre DAA-Ansprechpartner*innen bei Ihnen, wie es für Sie weitegeht.
  • Wichtiger Baustein ist weiter die alternative Durchführung.

Hygieneregeln & Testkonzept

  • Besonders in geschlossenen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. 
  • Zusätzlich sind negative Test-Nachweise für unsere Teilnehmer*innen verpflichtend. Bei Fragen, etwa zum nächsten öffentlichen Testzentrum, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständigen DAA-Mitarbeiter*innen.
  • Beratungsgespräche sind weiter ohne Testnachweis möglich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin am Standort Ihrer Wahl: hier klicken

Ab dem 16. Dezember 2020 keine Präsenzangebote in den DAA Standorten in Schleswig-Holstein

Aufgrund des Erlasses der Landesregierung  zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 müssen wir unsere Präsenzangebote bis auf Weiteres einstellen und alle Standorte in Schleswig-Holstein für die Teilnehmer*innen schließen. Wir werden alle Angebot in digitalen  Distanzformaten weiterführen. 

Wir folgen der dringenden Empfehlung des BAMF und unterbrechen die Integrations- und Berufssprachkurse an den DAA-Standorten ebenfalls bis auf Weiteres. 

Laufend aktualisierte und gesicherte Informationen in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch) zur Situation in Deutschland finden Sie auf der Webseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung. 

Wir bleiben mit Ihnen in Kontakt und informieren über die laufenden Entwicklungen.

auf Grund der Hygieneauflagen, die für den Kundenkontakt und den Präsenzunterricht in der DAA Schleswig-Holstein gelten, ist es sehr wichtig, die festgelegten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Um diese Regeln konsequent umsetzen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte informieren Sie sich mit unserem  Hygienemodul über alle wichtigen Verhaltensweisen und die Hygieneauflagen in den DAA Standorten.

Neben den bewährten Abstands- und Hygieneregeln und der Nutzung von Alltagsmasken ist die Corona-Warn-App ein weiterer wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie – und damit zugleich ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Normalität auch im beruflichen Alltag. Es ist im Interesse aller, die aktuell positive Entwicklung bundesweit auch auf diese Weise zusätzlich zu unterstützen.

Wichtige Informationen zur Installation und Funktionsweise der App sind unter den nachstehenden Links abrufbar:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392

 

Stufenweise Rückkehr in die einzelnen Standorte der DAA Schleswig-Holstein

Liebe Teilnehmer*innen,

die aktuelle Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt uns, ab sofort einen Präsenzbetrieb unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln an den Standorten wieder aufzunehmen!

Dazu werden die Kolleg*innen der einzelnen Standorte in Kürze Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um eine geordnete Rückkehr zu Ihrer DAA mit Ihnen abzustimmen. Wir bitten Sie dringend davon abzusehen, unaufgefordert zu Ihrer DAA zurückzukehren. Weiterhin ist es sehr wichtig, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Um diese Regeln konsequent umsetzen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Bitte informieren Sie sich mit unserem Hygienemodul über alle wichtigen Verhaltensweisen und die Hygieneauflagen in den DAA Standorten.

Wir freuen uns auf Ihre stufenweise Rückkehr!

Präsenzangebote auch weiterhin noch eingestellt

 

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bundes und der Länder bleiben die Standorte der DAA Schleswig-Holstein bis auf Weiteres für den Kundenverkehr geschlossen. Unsere Teilnehmer*innen werden weiterhin auf digitalen Wegen betreut. Wir informieren Sie, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Auf unseren einzelnen Kundenzentrumsseiten finden Sie die Kontaktdaten, unter denen wir auch weiterhin für Sie erreichbar sind.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen
Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020.


Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.

Für die Auszubildenden im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement, die für die Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr und die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2020 gemeldet sind, kommt es zu folgenden Terminverschiebungen der Abschlussprüfungen:

  • Abschlussprüfung Teil 1 (Informationstechnisches Büromanagement; schriftlich am PC) verschiebt sich auf den 15.Juni 2020 (Montag)
  • Abschlussprüfung Teil 2 (Kundenbeziehungsprozesse und WiSo; schriftlich) verschiebt sich auf den 18. und 19.Juni 2020 (Donnerstag+Freitag)
  • Prüfungszeitraum für mündliche Prüfungen: 04. Juni bis 26. Juni 2020
  • Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1  und im Winter 2020 für die Abschlussprüfung Teil 2 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. 

Weiter Informationen finden Sie unter

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/ihks-verschieben-azubi-abschluss-sowie-weiterbildungspruefungen--20360
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/aktuelles/coronavirus-faq-ausbildung--4724944

DAA Standorte in Schleswig-Holstein schließen zunächst bis zum 19. April 2020


Aufgrund des Erlasses der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 müssen wir unsere Präsenzangebote zunächst bis zum 19. April 2020 einstellen und alle Standorte in Schleswig-Holstein für die Teilnehmer*innen schließen. Wir bleiben mit Ihnen in Kontakt und informieren über die laufenden Entwicklungen.

Wichtige Informationen von der Bundesagentur für Arbeit, z. B. zur Schließung von Dienststellen und dem Leistungsbezug während der Schließung, erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen.

 

Wichtige Informationen zu den BAMF -Kursen


Wir folgen der dringenden Empfehlung des BAMF und unterbrechen die Integrations- und Berufssprachkurse an den DAA-Standorten in Schleswig-Holstein zunächst bis zum 19. April 2020. Neu startende Kurse werden verschoben.

Laufend aktualisierte und gesicherte Informationen in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch) zur Situation in Deutschland finden Sie auf der Webseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung. 

Wir werden Sie über unsere Webseite und auf Facebook auf dem Laufenden halten und darüber informieren, wann wir den Betrieb in den einzelnen DAA Standorten wiederaufnehmen können.  

Diese Informationen erfolgen über die Internetseite der DAA: www.daa-sh.de, bitte wählen Sie hier Ihren DAA-Standort aus, bzw. über die Internetseite der Egotherapieschule: www.ergotherapieschule-kiel.de

Was sind die Symptome der Erkrankung?


Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, also etwa Kratzen im Hals und erhöhte Temperatur, allgemeines Unwohlsein. Zum Teil treten Durchfälle auf. Schnupfen wird vergleichsweise eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen kann Atemnot auftreten.
 

Wie schützt man sich persönlich am besten vor einer Coronavirus-Infektion?


Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen (beachten Sie bitte auch die Aushänge am Standort!).
 

Infektionsverdacht bei Ihnen selbst oder einem Bekannten – was soll ich tun?


→ Informieren Sie telefonisch die DAA

Teilnehmer*innen müssen zwingend mit der DAA Rücksprache halten und dürfen nicht einfach so zuhause bleiben. Im Fall, dass Sie Kontakt zu Infizierten/möglichen Infizierten hatten, informieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren zuständigen DAA-Standort vor Ort.

Die DAA wird dann das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen, dem jeweiligen Kostenträger (bspw. Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAMF) und den Gesundheitsbehörden klären.

Nachweis

In jedem Fall ist ein Nachweis für eventuelle Abwesenheits-/Fehlzeiten erforderlich (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder behördliche Anordnung). Nur so können Fehlzeiten und ggf. Gehaltszahlungen verwaltet werden und weiterlaufen.

Prävention

Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen. Dazu gehört auch, möglichst nicht die DAA-Standorte und/oder Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Teilnehmer*innen / Wartenden aufzuhalten. Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal zu besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden.
https://tools.rki.de/PLZTool/ 
 

Einreise aus einem Risikogebiet


Wenn Sie selbst aus einem Risikogebiet eingereist sind oder zu einem Eingereisten engen Kontakt hatten/ haben, gelten besondere Bestimmungen. Da diese Entwicklungen sich fortlaufend ändern, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Gesundheitsamt oder hier.

Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?


In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Behörden (insbesondere Gesundheitsamt) und der DAA halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein / an DAA-Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
 

Was ist, wenn mein DAA-Standort schließen muss?


Wenn es sich um eine behördliche Anordnung handelt und alle Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen unter Quarantäne gestellt werden, können Sie vor Ort nicht mehr teilnehmen. Wenn ein behördliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sind die Fehlzeiten selbstverständlich entschuldigt (Zahlungen erfolgen weiter). Bitte informieren Sie sich in diesem Fall regelmäßig darüber, wann Ihr DAA-Standort wieder öffnen wird.

Diese Information erfolgt über die Internetseite der DAA: www.daa-sh.de, bitte wählen Sie hier Ihren DAA-Standort aus.

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html